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Um was geht es überhaupt?

EPR bedeutet "Extended Producer Responsibility", was mit "Erweiterte Hersteller-verantwortung" übersetzt werden kann. Das ist eine spröde Bezeichnung für ein sehr komplexes umweltpolitisches Instrument, mit dem Hersteller zu umweltschonenden Maßnahmen angehalten werden. Dazu zählt nicht nur die ökologische Verträglichkeit und Herstellung des Produkts selber, sondern auch dessen Verpackung.

Das EPR hat zum Ziel, dass künftig die Dokumentation und die Kosten für die Verpackung eines Produkts vom Hersteller (und nicht wie bisher die Kommune) übernommen werden müssen. Für Hersteller aus Deutschland, die ihre Kunden in Österreich beliefern wollen, kommt noch hinzu, dass ein Bevollmächtigter benötigt wird, der in Vertretung des Herstellers Meldung beim Umweltbundesamt und bei der "entpflichtenden" Stelle macht.     

Was machen wir?

Wir bieten Betreibern aus Deutschland, welche nicht mehr als 1.500 kg Verpackungsmaterial in Österreich in den Verkehr bringen, die rechtssichere Vertretung vor Behörden für die Entpflichtung der Verpackung an.

Was kostet der Service?

  1. Wir benötigen von Ihnen eine Vollmacht, dass wir Sie vertreten dürfen. Die Vorlage für diese Vollmacht erhalten Sie von uns. Die Beglaubigung erhalten Sie von einem Notar, Gericht oder Gemeinde. Diese Kosten fallen nur ein Mal an.

  2. Pro Jahr ist eine Gebühr in der Höhe von 130 EURO für die entpflichtende Stelle zu entrichten. Weiters belaufen sich unsere Bearbeitungskosten auf 40 EURO pro Jahr.

      

       Somit sind die jährlichen Kosten nicht mehr als 170 EURO.

Sind Sie interessiert?

Schreiben Sie uns einfach ein E-Mail an willkommen@oekofuchs.at   

Mehr Informationen zum Thema

01

Was ist ein Hersteller?

Die vollumfängliche Antwort auf diese Frage ist langwierig (vgl. dazu: https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/abfallarten/transport-und-verkaufsverpackungen/bevollmaechtigte-fuer-verpackungen-und-einwegkunststoffprodukte.html) Wir verstehen unter "Hersteller" in erster Linie Versandhändler und Fernabsatzhändler (Online-Shops), die keinen Sitz oder keine Niederlassung in Österreich haben und Güter in Verpackung an private Letztverbraucher vertreiben. Diese Unternehmen sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten für die Durchführung der Meldepflichten zu bestellen.

02

Was ist ein Bevollmächtigter?

Betreiber von Online-Shops und Versandhändler aus dem Ausland benötigen in Österreich für Güter mit Verpackungen und für bestimmte Einwegkunststoffprodukten (Feuchttüchern und Luftballons, von Tabakprodukten und Fanggeräten) einen Bevollmächtigten, der für die Erfüllung der Meldeverpflichtungen ihrer Verpflichtungen verantwortlich ist. Folgende Voraussetzungen sind vom Bevollmächtigten zu erfüllen:

  1. Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Inland.

  2. Es ist eine inländische Zustelladresse vorhanden.

  3. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften ist gegeben (§ 9 VStG, siehe dazu https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=9).

  4. Die Bestellung erfolgt durch eine beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache, aus der Folgendes ersichtlich ist:

  • der Umfang der Bevollmächtigung wie insbesondere die jeweilige Sammel- und Behandlungskategorie,

  • die ausdrückliche Zustimmung des Bevollmächtigten dazu, die Verpflichtungen des ihn bestellenden Herstellers wahrzunehmen sowie

  • die vertragliche Sicherstellung, dass dem Bevollmächtigten das Recht zum Abschluss von dem Hersteller verpflichtenden Verträgen eingeräumt wird und alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen und Mittel zur Verfügung gestellt werden.

03

Was macht der Ökofuchs?

Wir vertreten Betreibern von kleinen Online-Shops vor den zuständigen Stellen in Österreich an. Schicken Sie uns einfach ein Email (willkommen@oekofuchs.at) und wir kümmern uns um den Rest.

04

Was kostet der Service des Ökofuchs?

Wir freuen uns, dass wir Ihnen das am Markt günstigste Angebot stellen können. Sie können wählen:

  1. Sie möchten überhaupt keinen Aufwand haben, dann nutzen Sie unser Pauschalangebot von 170 EURO. 130 EURO muss als jährliche Gebühr an die entpflichtende Stelle überwiesen werden. 40 EURO entfallen als Bearbeitungsgebühr an den Ökofuchs.

  2. Sie möchten Kosten reduzieren? Dann geben Sie genau an, wie viel Verpackung Sie melden wollen. Der Pauschalbetrag von 130 EURO an die verpflichtende Stelle reduziert sich entsprechend Ihren Angaben.

05

Was passiert, wenn Verpackungen nicht lizenziert werden?

Wer seine Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, riskiert Verwaltungsstrafen für das Unternehmen und Strafverfahren für den Geschäftsführer. Damit verbunden sind Nachzahlungen und Übernahme der Prüfkosten, die oft ein Vielfaches der eigentlichen Lizenzierungskosten ausmachen. 

06

Wer überprüft die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem?

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beauftragt Überprüfungen der Unternehmen. Sollte ein Hersteller (= "Primärverpflichteter") für Verpackungen nicht oder nicht ausreichend an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, kann dies zu einer rechtskräftigen Bestrafung führen.

07

Was ist lizenzierungspflichtig?

Das österreichische Verpackungsrecht unterscheidet zwischen Haus-haltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen.

Grundsätzlich lizenzierungspflichtig sind nur Haushaltsverpackungen. Als Haushaltsverpackungen gelten gemäß §13h Abs. 1 des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes solche, die bestimmte gesetzlich definierte Größen aufweisen:

  • Volumen: kleiner oder gleich 5 Liter (gilt für raumbildende Verpackungen)

  • Fläche: kleiner oder gleich 1,5 m² (gilt für flächige Verpackungen)

  • Masse: kleiner oder gleich 150 g EPS (zB Styropor) pro Verkaufseinheit (VE)

Eine weitere Kennzeichnung ist, dass es sich um Materialien handelt, welche üblicherweise in privaten Haushalten oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen.

Alle Verpackungen, die nicht Haushaltsverpackungen sind, sind gewerbliche Verpackungen (Paletten, Klebestreifen, etc.) und sind nicht lizenzierungspflichtig.

08

Ich habe mehr als 1.500 kg Verpackungsmaterial?

Wenn Sie über den Pauschalwert von 1.500 kg Verpackungsmaterial kommen, dann muss eine genaue Dokumentation durchgeführt werden. In diesem Fall arbeiten wir Kooperationspartnern zusammen, welche Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt bearbeiten. Bitte schicken Sie ein Email an willkommen@oekofuchs.at, und wir werden Sie umgehend weitervermitteln.

09

Was passiert mit Batterien und Elektronik?

Wenn Sie Batterien oder Elektronikartikel versenden, so fallen diese unter eine andere Bestimmung der Verpackungsverordnung. Momentan bieten wir dazu noch keinen Service an und arbeiten diesbezüglich mit Kooperationspartnern zusammen, welche Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt bearbeiten. Bitte schicken Sie ein Email an willkommen@oekofuchs.at, und wir werden Sie umgehend weitervermitteln.

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